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40 — Digitale gesundheitsanwendungen (dga) mit medizinischem zweck
Limitation Limitation:
• Für die konkrete dGA liegt klinische Studien-Evidenz vor, welche die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit belegt.
• Die verordnende Person stellt mittels eindeutiger Produktbezeichnung auf der Verordnung sicher, dass nur eine dGA abgegeben wird, deren Wirksamkeit und Zweckmässigkeit im konkreten Fall als gegeben erachtet wird.
• Die dGA muss den Behandlungsfortschritt/Lerneffekt der Patientinnen und Patienten und/oder ein selbständiges Krankheitsmanagement ausweisen.
| Position | HVB Selbstanwendung | |
|---|---|---|
| 40.01 — Störungen der Psyche und des Verhaltens | ||
| 40.01.01.00.1 | Interaktive dGA für die kognitive Verhaltenstherapie von Depressionen zur alleinigen Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten (kein Zugriff von Therapierenden auf die dGA). Die Therapie ist individualisiert und interaktiv. | Fr. 193.32 |