MiGeL-Nummer

Start › 14 › 14.10.41.00.2

MiGeL 14.10.41.00.2

Druckgasflasche für medizinischen Sauerstoff (Flasche ohne Druckminderer), Miete Alle Grössen und Ausführungen, inkl. Wartung, Wartungsmaterial, Aufbereitung und Rücknahme.

HVB SelbstanwendungFr. 0.44
HVB PflegeFr. 0.42
Menge / EinheitMiete / Tag
Gültig ab01.04.2022

Limitation

Limitation: • siehe 14.10b

Die Kasse zahlt höchstens den HVB, und nur wenn die Limitation erfüllt ist. MiGeL-Check für Ihr Produkt: CHF 19

Entwicklung des Höchstvergütungsbetrags

StandHVB SelbstanwendungHVB Pflege
01.01.2023Fr. 0.44Fr. 0.42

Unverändert seit 01.01.2023.

14.10 — Sauerstofftherapie Für die Sauerstofftherapie stehen verschiedene, im therapeutischen Nutzen ebenbürtige Systeme zur Verfügung. Abhängig vom Verbrauch, vom Anwendungszeitraum und vom Bedarf für die Mobilität ist jeweils das wirtschaftlichste System zu wählen (weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel 5 der Vorbemerkungen). Für die Sauerstofftherapie gilt folgende Limitation: • Mit geeigneten Methoden nachgewiesener Sauerstoffmangel (z.B. Sauerstoffsättigung, Blutgasanalyse) oder • Diagnose eines Cluster headache Für die Therapiefortsetzung nach 3 Monaten bedarf es zudem der Indikationsstellung für die Sauerstofftherapie und deren Modalität • durch Fachärztinnen oder Fachärzte der folgenden Fachrichtungen: Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt pädiatrische Pneumologie (Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2004, revidiert am 16. Juni 2016. Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref) oder Pneumologie • oder bei Personen in palliativen Situationen am Lebensende durch Fachärztinnen oder Fachärzte der folgenden Fachrichtungen: Kinder- und Jugendmedizin oder Pneumologie oder Allgemeine Innere Medizin • bei der Diagnose Cluster headache durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Neurologie
14.10b — Sauerstoff-Druckgas Limitation: • siehe 14.10 • Für eine Therapiefortsetzung nach 6 Monaten ist eine vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers einzuholen, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. • nicht anwendbar mit den Pos. 14.10.26 und 14.10c

Weitere Positionen