MiGeL-Nummer

Start › 14 › 14.10.50.00.1

MiGeL 14.10.50.00.1

Füllung Sauerstoff-Flüssiggas 20 bis 25 Liter (beinhaltet medizinischer Sauerstoff und Leistung der Konfektionierung in einen stationären Tank) Leistungspflichtig sind nur die von Swissmedic zugelassenen Arzneimittel und Packungsgrössen.

HVB SelbstanwendungFr. 110.41
HVB PflegeFr. 104.89
Menge / Einheit1 Füllung
Gültig ab01.01.2026

Limitation

Limitation: • siehe 14.10c • In Evaluation bis 31.12.2031

Die Kasse zahlt höchstens den HVB, und nur wenn die Limitation erfüllt ist. MiGeL-Check für Ihr Produkt: CHF 19

Entwicklung des Höchstvergütungsbetrags

StandHVB SelbstanwendungHVB Pflege
01.01.2023Fr. 110.00Fr. 104.50
01.01.2024Fr. 110.41Fr. 104.89
14.10 — Sauerstofftherapie Für die Sauerstofftherapie stehen verschiedene, im therapeutischen Nutzen ebenbürtige Systeme zur Verfügung. Abhängig vom Verbrauch, vom Anwendungszeitraum und vom Bedarf für die Mobilität ist jeweils das wirtschaftlichste System zu wählen (weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel 5 der Vorbemerkungen). Für die Sauerstofftherapie gilt folgende Limitation: • Mit geeigneten Methoden nachgewiesener Sauerstoffmangel (z.B. Sauerstoffsättigung, Blutgasanalyse) oder • Diagnose eines Cluster headache Für die Therapiefortsetzung nach 3 Monaten bedarf es zudem der Indikationsstellung für die Sauerstofftherapie und deren Modalität • durch Fachärztinnen oder Fachärzte der folgenden Fachrichtungen: Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt pädiatrische Pneumologie (Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2004, revidiert am 16. Juni 2016. Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref) oder Pneumologie • oder bei Personen in palliativen Situationen am Lebensende durch Fachärztinnen oder Fachärzte der folgenden Fachrichtungen: Kinder- und Jugendmedizin oder Pneumologie oder Allgemeine Innere Medizin • bei der Diagnose Cluster headache durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Neurologie
14.10c — Flüssigsauerstoff-System Flüssigsauerstoff ist gekühlter (-183°C) flüssiger reiner Sauerstoff und wird aus isolierten Behältern mit Regulierventilen abgegeben. Flüssigsauerstoff verdampft bei längerer Lagerung und ist nicht als Reserve-Sauerstoff für seltene Anwendung geeignet. Limitation: • siehe 14.10 • Nur nach vorgängiger besonderer Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Dieser Kostengutsprache liegt ein Voranschlag für die geplante Versorgung (Tanks, Lieferfrequenz) vor • Für eine Therapiefortsetzung nach 12 Monaten ist eine vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers einzuholen, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Dabei ist insbesondere die Mobilität des Patienten oder der Patientin, sowie die vergleichende Wirtschaftlichkeit der Versorgung gegenüber anderen Systemen darzulegen • nicht anwendbar mit 14.10a und 14.10b

Weitere Positionen