MiGeL 14.12.06.00.1
Stativ zu Heimbeatmungsgerät für dauernd vom Gerät abhängige Personen mit ventilatorischer Insuffizienz, Kauf
- 14 INHALATIONS- und ATEMTHERAPIEGERÄTE
- 14.12 Geräte für die mechanische Heimventilation
| HVB Selbstanwendung | Fr. 785.91 |
|---|---|
| HVB Pflege | Fr. 707.32 |
| Menge / Einheit | 1 Stück |
| Gültig ab | 01.01.2024 |
Limitation
Limitation:
• Nur für pädiatrische Versicherte, welche ein separates Befeuchtungssystem benötigen.
• Einmalige Abgabe pro Person
• HVB Pflege: Vergütung nur bei Anwendung durch Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner die den Beruf selbständig und auf eigene Rechnung ausüben
Die Kasse zahlt höchstens den HVB, und nur wenn die Limitation erfüllt ist. MiGeL-Check für Ihr Produkt: CHF 19
Entwicklung des Höchstvergütungsbetrags
| Stand | HVB Selbstanwendung | HVB Pflege |
|---|---|---|
| 01.01.2023 | Fr. 783.00 | Fr. 704.70 |
| 01.01.2024 | Fr. 785.91 | Fr. 707.32 |
14.12 — Geräte für die mechanische Heimventilation
Mit der mechanischen Heimventilation wird eine Erhöhung der alveolären Ventilation mit dem Ziel einer Normalisierung der Blutgaswerte angestrebt.
Entwickelt sich die ventilatorische Insuffizienz langsam, so manifestiert sie sich initial meist unter Belastungssituationen oder nachts im Schlaf. Nebst der nächtlichen Beatmung ist die Beatmung tagsüber oftmals nur stundenweise notwendig. Die Versicherten sind also nicht dauernd auf das Gerät angewiesen.
Beatmungsgeräte für dauernd vom Gerät abhängige Personen (Beatmungsdauer in der Regel > 16 Stunden täglich) übernehmen die Atemarbeit vollständig. Die Versicherten können ohne Beatmung gar nicht oder nur sehr kurze Zeit überleben.
Bei einer Therapiedauer von mehr als 6 Monaten ist der Kauf des Stativs indiziert.
Limitation: Verordnung nur durch Fachärzte und Fachärztinnen für Pneumologie oder Fachärzte oder Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt pädiatrische Pneumologie (Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2004, revidiert am 16. Juni 2016. Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref) sowie Paraplegiker-Zentren.
Weitere Positionen
- 14.12.02.00.2 — Heimbeatmungsgerät zur Atemunterstützung bei Personen mit ventilatorischer Insuffizienz, Miete
- 14.12.02.05.1 — Verbrauchsmaterial für Heimbeatmungsgerät zur Atemunterstützung bei Personen mit ventilatorischer Insuffizienz: Schlauch-, Ventil-, Maskensysteme und Filter
- 14.12.03.00.2 — Heimbeatmungsgerät für dauernd vom Gerät abhängige Personen mit ventilatorischer Insuffizienz, Miete
- 14.12.03.05.1 — Verbrauchsmaterial für dauernd vom Heimbeatmungsgerät abhängige Personen bei nicht-invasiver Beatmung: Schlauch-, Ventil-, Maskensysteme, Filter
- 14.12.03.06.1 — Verbrauchsmaterial für dauernd vom Heimbeatmungsgerät abhängige Personen bei invasiver Beatmung: Schlauch-, Ventil-, Maskensysteme, Filter
- 14.12.04.00.1 — Pauschale für die technische Erstinstruktion und initiale Einstellung der Geräte zur mechanischen Heimventilation durch Techniker der Abgabestelle, die einen Vertrag mit dem Versicherer gemäss Artikel 55 KVV hat.
- 14.12.05.00.1 — Beatmungsbeutel, Kauf
- 14.12.06.00.2 — Stativ zu Heimbeatmungsgerät für dauernd vom Gerät abhängige Personen mit ventilatorischer Insuffizienz, Miete