MiGeL 15.01.03.00.1
Aufsaugende Hilfsmittel für totale Inkontinenz In speziellen medizinisch begründeten Fällen (z.B. bei Verhaltensstörungen im Rahmen von Demenzerkrankungen, Stuhlinkontinenz mit chronischer Diarrhoe) kann auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt, bei höherem Aufwand bis maximal das Doppelte des genannten Höchstvergütungsbetrages vergütet werden, sofern eine zweckmässige und wirtschaftliche Anwendung der Produkte gewährt ist.
- 15 INKONTINENZHILFEN
- 15.01 Aufsaugende Inkontinenzprodukte
| HVB Selbstanwendung | Fr. 1’584.86 |
|---|---|
| HVB Pflege | Fr. 1’267.89 |
| Menge / Einheit | pro Jahr (pro rata) |
| Gültig ab | 01.07.2026 |
Die Kasse zahlt höchstens den HVB, und nur wenn die Limitation erfüllt ist. MiGeL-Check für Ihr Produkt: CHF 19
Entwicklung des Höchstvergütungsbetrags
| Stand | HVB Selbstanwendung | HVB Pflege |
|---|---|---|
| 01.01.2023 | Fr. 1’579.00 | Fr. 1’263.20 |
| 01.01.2024 | Fr. 1’584.86 | Fr. 1’267.89 |
15.01 — Aufsaugende Inkontinenzprodukte
• Enthalten sind aufsaugende Einweg- und Mehrweg-Inkontinenzprodukte, inklusive Unterlagen und Fixierhosen.
Urinalkondome sind nicht enthalten, sondern werden über eine eigene Position vergütet. Slipeinlagen, Monatsbinden und Penistaschen zur Aufnahme kleiner Ausscheidungsmengen sind von einer Vergütung ausgeschlossen. (Erläuterungen zur Inkontinenz finden sich im Kapitel 5 der Vorbemerkungen unter Punkt 15. Inkontinenzhilfen).
Limitation:
• Ab einer mittleren Inkontinenz. Bei leichter Inkontinenz erfolgt keine Rückvergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
• Ab dem vollendeten 41. Lebensmonat. Ausgeschlossen ist die normale infantile Inkontinenz
Weitere Positionen
- 15.01.01.00.1 — Aufsaugende Hilfsmittel für mittlere Inkontinenz
- 15.01.02.00.1 — Aufsaugende Hilfsmittel für schwere Inkontinenz