MiGeL-Nummer

Start › 17 › 17.03.01.03.1

MiGeL 17.03.01.03.1

Med. Kompressions-Halbschenkelstrumpf (A-F), Kompressionsklassen 3 und 4 (≥ 34 mmHg), rundgestrickt, Serienfertigung

HVB SelbstanwendungFr. 86.97
HVB PflegeFr. 78.28
Menge / Einheit1 Paar
Gültig ab01.01.2024

Limitation

Limitation: • siehe 17.03

Die Kasse zahlt höchstens den HVB, und nur wenn die Limitation erfüllt ist. MiGeL-Check für Ihr Produkt: CHF 19

Entwicklung des Höchstvergütungsbetrags

StandHVB SelbstanwendungHVB Pflege
01.01.2023Fr. 86.65Fr. 77.99
01.01.2024Fr. 86.97Fr. 78.28
17.03 — Med. Kompressionsstrümpfe und-strumpfhosen (MKS), Kompressionsklassen 3 und 4 (≥ 34mmHg), rundgestrickt Limitation: Vergütung nur bei Abgabe im Rahmen einer Pflegeleistung nach Artikel 25a KVG oder durch eine Abgabestelle, die einen Vertrag mit dem Versicherer gemäss Artikel 55 KVV hat, der die notwendigen Qualitätsanforderungen beinhaltet (insbesondere Vermessung der Beine, Anprobe und persönliche Beratung bezüglich Handhabung durch qualifiziertes Personal, regelmässige Kontrolle der Masse). Medizinische Kompressionsstrümpfe, die aufgrund einer durch die versicherten Personen selbst erfolgten Vermessung abgegeben werden, sind nicht leistungspflichtig. Für folgende Indikationen: • Chronische venöse Insuffizienz in den ausgeprägten Stadien (C3, C4a, C4b, C5, C6) • Akute tiefe Beinvenenthrombose Maximal zwei Paar Kompressionsstrümpfe pro Jahr. Bei einseitiger Versorgung und Versorgung mit Strumpfhosen: Maximal 2 Stück pro Jahr. Rundgestrickt, nach Mass: Vergütung nur, falls eine Versorgung mit einem Serienstrumpf durch eine Abweichung an mindestens einem Messpunkt nicht möglich ist.

Weitere Positionen