MiGeL 17.20.01.00.1
Apparat zur intermittierenden pneumatischen Kompression 10-12-Kammersystem (exkl. Manschette), Kauf
- 17 KOMPRESSIONSTHERAPIEMITTEL
- 17.20 Apparate zur Kompressionstherapie (IPK)
- 17.20.01 Apparat zur intermittierenden pneumatischen Kompression
| HVB Selbstanwendung | Fr. 2’609.66 |
|---|---|
| HVB Pflege | Fr. 2’479.17 |
| Menge / Einheit | 1 Stück |
| Gültig ab | 01.01.2024 |
Limitation
Limitation:
• Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt und
Sofern im Rahmen eines Therapieversuchs von 2-3 Monaten eine Volumenreduktion von ≥ 100ml (Volumenberechnung des Ödems durch Umfangmessung nach Kuhnke oder mittels Optoelektronischer Messung vor und nach Therapieversuch) und eine Besserung der Lebensqualität nachgewiesen werden kann.
• 1 Gerät max. alle 5 Jahre
Die Kasse zahlt höchstens den HVB, und nur wenn die Limitation erfüllt ist. MiGeL-Check für Ihr Produkt: CHF 19
Entwicklung des Höchstvergütungsbetrags
| Stand | HVB Selbstanwendung | HVB Pflege |
|---|---|---|
| 01.01.2023 | Fr. 2’600.00 | Fr. 2’470.00 |
| 01.01.2024 | Fr. 2’609.66 | Fr. 2’479.17 |
17.20 — Apparate zur Kompressionstherapie (IPK)
Gerätereparaturen beim Kaufsystem: Vergütung nach Aufwand bei sorgfältigem Gebrauch ohne Selbstverschuldung, nach Ablauf der Garantie und nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer.
17.20.01 — Apparat zur intermittierenden pneumatischen Kompression
Die intermittierende pneumatische Kompressionstherapie (IPK) wird mit elektrischen Wechseldruckgeräten betrieben. Luft wird intermittierend, d.h. im Wechsel zwischen Druck und Entspannung, in Manschetten mit überlappenden Luftzellen gepumpt. Druckaufbau und -abbau sind zeitlich und der Höhe nach geregelt.
Als ergänzende Behandlungsmaßnahme bei Stauungszuständen, schwerem Lymphödem oder schwerem venösen Ödem an den Extremitäten, bei denen eine kontinuierliche Kompressionstherapie erforderlich ist, jedoch durch die Anwendung von Kompressionsstrümpfen bzw. -strumpfhosen oder Kompressionsverbänden keine ausreichende Entstauung erreicht wird.
Limitation:
• Ungenügender Therapieeffekt trotz voll ausgebauter konventioneller Kompressionstherapie
oder konventionelle Kompressionstherapie nicht möglich (vorhandene Kontraindikationen) und
• vorgesehene Langzeitanwendung (Die Miete zur wiederkehrenden Kurzzeit-Therapie ist nicht leistungspflichtig.) und
• auf der Verordnung sind die vorgesehenen Behandlungsparameter (Kompressionsdrücke, Inflations- /Deflationszeiten) anzugeben und
• für folgende Indikationen:
• Chronische venöse Insuffizienz Stadien C4 – C6
• Lymphödem Grad II-III (primäres und sekundäres Lymphödem)
Weitere Positionen
- 17.20.01.00.2 — Apparat (10-12-Kammersystem) zur intermittierenden pneumatischen Kompression (exkl. Manschette), Miete inklusive Reinigung bei Rücknahme
- 17.20.01.00.3 — Zubehör (Manschette) zur intermittierenden pneumatischen Kompression, Kauf (10-12-Kammersystem)
- 17.20.01.01.1 — Apparat zur intermittierenden pneumatischen Kompression 4-8 Kammersystem (exkl. Manschette), Kauf
- 17.20.01.01.2 — Apparat (4-8-Kammersystem) zur intermittierenden pneumatischen Kompression (exkl. Manschette), Miete inklusive Reinigung bei Rücknahme
- 17.20.01.01.3 — Zubehör (Manschette) zur intermittierenden pneumatischen Kompression, Kauf (4-8-Kammersystem)