MiGeL 36.02.00.00.1
Diätmittel bei Geburtsgebrechen Die Vergütung erfolgt gemäss Bestimmungen (Vertragsbestimmungen, Tarif) der IV.
- 36 KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG
- 36.02 Diätmittel bei Geburtsgebrechen
| HVB Selbstanwendung | — |
|---|---|
| HVB Pflege | — |
| Menge / Einheit | |
| Gültig ab | 01.07.2025 |
Die Kasse zahlt höchstens den HVB, und nur wenn die Limitation erfüllt ist. MiGeL-Check für Ihr Produkt: CHF 19
Entwicklung des Höchstvergütungsbetrags
| Stand | HVB Selbstanwendung | HVB Pflege |
|---|---|---|
| 01.07.2025 | — | — |
Unverändert seit 01.07.2025.
36.02 — Diätmittel bei Geburtsgebrechen
Die Vergütung von Diätmitteln bei Geburtsgebrechen erfolgt grundsätzlich gemäss den Bestimmungen (Vertragsbestimmungen, Tarif) der IV (siehe auch Erläuterungen unter 2.3).
In den Fällen, in denen die versicherte Person die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen der entsprechenden Sozialversicherung nicht erfüllt, übernimmt die OKP diese Leistungen, sofern dafür die OKP-Leistungspflicht besteht. Die Höhe der Vergütung erfolgt gemäss den Bestimmungen (Vertragsbestimmungen, Tarif) der IV.