MiGeL-Nummer

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MiGeL 36.02.00.00.1

Diätmittel bei Geburtsgebrechen Die Vergütung erfolgt gemäss Bestimmungen (Vertragsbestimmungen, Tarif) der IV.

HVB Selbstanwendung—
HVB Pflege—
Menge / Einheit
Gültig ab01.07.2025

Die Kasse zahlt höchstens den HVB, und nur wenn die Limitation erfüllt ist. MiGeL-Check für Ihr Produkt: CHF 19

Entwicklung des Höchstvergütungsbetrags

StandHVB SelbstanwendungHVB Pflege
01.07.2025——

Unverändert seit 01.07.2025.

36.02 — Diätmittel bei Geburtsgebrechen Die Vergütung von Diätmitteln bei Geburtsgebrechen erfolgt grundsätzlich gemäss den Bestimmungen (Vertragsbestimmungen, Tarif) der IV (siehe auch Erläuterungen unter 2.3). In den Fällen, in denen die versicherte Person die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen der entsprechenden Sozialversicherung nicht erfüllt, übernimmt die OKP diese Leistungen, sofern dafür die OKP-Leistungspflicht besteht. Die Höhe der Vergütung erfolgt gemäss den Bestimmungen (Vertragsbestimmungen, Tarif) der IV.