MiGeL-Nummer

Start › 13 › 13.01.01.01.1

MiGeL 13.01.01.01.1

Batterien zu Hörgerät, monaurale Versorgung

HVB SelbstanwendungFr. 60.22
HVB PflegeFr. 51.19
Menge / Einheitpro Jahr (pro rata)
Gültig ab01.07.2024

Die Kasse zahlt höchstens den HVB, und nur wenn die Limitation erfüllt ist. MiGeL-Check für Ihr Produkt: CHF 19

Entwicklung des Höchstvergütungsbetrags

StandHVB SelbstanwendungHVB Pflege
01.01.2023Fr. 60.00Fr. 51.00
01.01.2024Fr. 60.22Fr. 51.19
13.01 — Hörgeräte Die Vergütung von Hörgeräten und den dazugehörigen Batterien erfolgt grundsätzlich gemäss den Bestimmungen (Vertragsbestimmungen, Tarif, Wert des Hörverlustes) der AHV, IV oder UV (siehe auch Erläuterungen unter 2.3). In den Fällen, wo die Person die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen der entsprechenden Sozialversicherung nicht erfüllt, übernimmt die OKP diese Leistungen. Die Vergütung erfolgt gemäss den Bestimmungen (Vertragsbestimmungen, Tarif, Wert des Hörverlustes) der AHV/IV.

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