MiGeL 31.30.02.01.1
Schnorchel zu Wassertherapiegerät
- 31 TRACHEOSTOMA-HILFSMITTEL
- 31.30 Zubehör für die Tracheostomaversorgung
| HVB Selbstanwendung | Fr. 60.22 |
|---|---|
| HVB Pflege | Fr. 51.19 |
| Menge / Einheit | 1 Stück |
| Gültig ab | 01.01.2024 |
Limitation
Limitation:
• Nur wenn die Versicherten aus medizinischen Gründen eine Physiotherapie im Wasser benötigen.
Die Kasse zahlt höchstens den HVB, und nur wenn die Limitation erfüllt ist. MiGeL-Check für Ihr Produkt: CHF 19
Entwicklung des Höchstvergütungsbetrags
| Stand | HVB Selbstanwendung | HVB Pflege |
|---|---|---|
| 01.01.2023 | Fr. 60.00 | Fr. 51.00 |
| 01.01.2024 | Fr. 60.22 | Fr. 51.19 |
31.30 — Zubehör für die Tracheostomaversorgung
Die für tracheotomierte Versicherte benötigte Maske zur Inhalation wird über die Pos. 31.30.03.00.1 vergütet. Die Vergütung der Inhalationsgeräte inkl. Zubehör ist im Kapitel 14.01.01 geregelt.
Die Gänsegurgel ist ein ziehharmonikaartiges Schlauchstück, das auf die Trachealkanüle aufgesetzt wird um den Beatmungsschlauch, das Inhalierset oder weitere atemtherapeutische Geräte möglichst beweglich anschliessen zu können.
Weitere Positionen
- 31.30.02.00.1 — Wassertherapiegerät mit Mundstück
- 31.30.03.00.1 — Maske zur Inhalation über Tracheostoma
- 31.30.04.00.1 — Gänsegurgel